Amt für Umwelt
21.12.2018

Konzept zur Bekämpfung invasiver Neophyten verabschiedet

In den letzten Jahrhunderten, und ganz besonders heute im Zeitalter erhöhter Mobilität und des raschen weltumspannenden Gütertransportes, sind natürliche Ausbreitungsbarrieren für Pflanzen und Tiere durchlässig geworden. Zahlreiche Pflanzen- und Tierarten werden vom Menschen in andere Gegenden transportiert, sei es unabsichtlich oder absichtlich. Diese nicht heimischen (gebietsfremden) Arten (Neobiota) können sich am neuen Ort ansiedeln und wegen fehlender Feinde das bestehende ökologische Gleichgewicht empfindlich stören. Weltweit gelten Neobiota als eine der grössten Bedrohungen der biologischen Vielfalt. Zudem führen sie zu wirtschaftlichen Verlusten sowie zu Schäden an Bauwerken und Infrastrukturen. Des Weiteren gefährden sie die Funktion der Schutzwälder und beeinträchtigen die menschliche Gesundheit sowie Haus-, Nutz- und Wildtiere.

Neophyten je nach Priorität „Eliminieren“, „Reduzieren“ oder „Halten“

Gemäss Organismengesetz und der darauf gestützten Freisetzungsverordnung ordnet die Regierung die erforderlichen Massnahmen zur Bekämpfung und künftigen Verhinderung des Auftretens von gebietsfremden Organismen an, die Menschen, Tiere oder die Umwelt schädigen oder die biologische Vielfalt oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen können. Sie koordiniert, soweit erforderlich, die Bekämpfungsmassnahmen und entwickelt zusammen mit den betroffenen Amtsstellen und den Gemeinden eine nationale Strategie zur Bekämpfung solcher Organismen. Im Dezember verabschiedete die Regierung diesem Gesetzesauftrag folgend eine solche Strategie zur Bekämpfung invasiver Neophyten. Die Zielsetzung des Konzepts orientiert sich an den Grundsätzen der Umweltschutzgesetzgebung zur Vermeidung schädlicher oder lästiger Einwirkungen.  Übermässige Beeinträchtigungen von wichtigen Schutzgütern durch invasive Neophyten sollen verhindert werden. Deren Bekämpfung baut auf drei strategischen Ansätzen auf: Erhebung, Information und Bekämpfungsmassnahmen. Die Erhebung sowie die zugehörige Datenverwaltung bilden die Grundlage für die anderen beiden Strategieansätze. Aus der Verbreitung, der Häufigkeit und dem Gefährdungspotenzial wird der Handlungsbedarf für die unterschiedlichen Arten abgeleitet. Die damit verbundene Priorisierung der Arten und der Standorte ist relevant für die Umsetzung der Bekämpfung. Daraus ergeben sich die jeweiligen Bekämpfungsziele „Eliminieren“, „Reduzieren“ und „Halten“. Für alle im Konzept genannten Neophyten wurden auch Massnahmenblätter erstellt, welche Handlungsanleitungen zur Bekämpfung darstellen. Das Konzept sowie die Massnahmenblätter stehen auf der Homepage des Amts für Umwelt zum Download zur Verfügung.

Kontakt:
Oliver Müller
Amt für Umwelt
T +423 236 64 09