WIPO
Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) warnt vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von der WIPO stammen.
Unternehmen bieten - teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen - eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts bei der WIPO an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare.
Inhaber von IR-Marken, die solch ein Schreiben erhalten haben, können sich, bevor sie ein Formular unterzeichnen oder eine Zahlung leisten, direkt an die WIPO wenden, um zu überprüfen, ob es sich um ein offizielles Schreiben der WIPO handelt:
Kontaktieren Sie das internationale Büro unter: https://www3.wipo.int/contact/en/madrid/
Sie können sich für diese und alle anderen rechtlichen Fragen auch gerne an die Rechtsabteilung der Madrid Union wenden:
madrid_legal@wipo.int
Im Zusammenhang mit Patentanmeldungen nach dem PCT bietet die WIPO ausserdem auf der folgenden Seite weitere Informationen:
http://www.wipo.int/pct/en/warning/pct_warning.htm
Sie können auch gerne beim Amt für Volkswirtschaft nachfragen, ob Formulare, Rechnungen etc. rechtens sind (236 69 94 bzw. 236 68 74).