Amt für Justiz
09.01.2018

Gemeinde Gamprin, periodische Nachführung und Homogenisierung der Amtlichen Vermessung - Operat 7, Mutation Nr. 481 (Kulturgrenzmutation)

Mitteilung

Nach Abschluss der periodischen Nachführung, Homogenisierung und der Ergänzungsaufnahmen der Amtlichen Vermessung hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 10. Oktober 2017 das Vermessungswerk Gamprin, Operat 7 (ganzes Gemeindegebiet ohne Alpen und Gemeindewaldungen), genehmigt und für rechtsgültig erklärt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch mit der grundbücherlichen Durchführung der Gampriner Mutation Nr. 481 (Kulturgrenzmutation) beauftragt.

Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Donnerstag, 18. Januar 2018 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Kulturarten zu verwenden sind.

Amt für Justiz
Vaduz, 9. Januar 2018