03. Juli 2024 - Eingeschränkte Verfügbarkeit ZSD

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Amt für Umwelt
20.02.2023

Funkensonntag - Brauchtum ohne Umweltbelastung

Am kommenden Wochenende ist es wieder soweit - Funkensonntag. Für eine ungetrübte Brauchtumspflege gilt: Es darf ausschliesslich naturbelassenes Holz verbrannt werden.        

Während in früheren Jahren zum Teil auch Abfallholz auf dem Funken verbrannt wurde, ist dies heute nicht mehr erlaubt. Denn das Verbrennen von Abfallholz gefährdet die Gesundheit und die Umwelt. Holz von Gebäudeabbrüchen oder Baustellen sowie Möbel, Paletten, Zaunpfähle etc. gelten als Abfall und können giftige Schwermetalle und andere Substanzen enthalten, die bei einem offenen Feuer freigesetzt werden. Bei der Verbrennung von kunststoffbeschichtetem Holz im Freien können zudem Dioxin-Belastungen entstehen. Bei Untersuchungen von scheinbar "unbehandelten" Holzproben, wie z.B. Holzpaletten, hat sich gezeigt, dass weit mehr als die Hälfte dieser Proben erhöhte Schadstoffbelastungen aufwiesen.        

Zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt vor solchen Belastungen ist deshalb darauf zu achten, dass am Funkensonntag - wie auch bei der Holzfeuerung zu Hause - ausschliesslich naturbelassenes, trockenes Holz verwendet und dieses so raucharm wie möglich verbrannt wird.

 

Kontakt:
Ministerium für Inneres, Wirtschaft und Umwelt
Bettina Göldi, Amt für Umwelt
T +423 236 68 91
bettina.goeldi@llv.li