Amt für Strassenverkehr
17.10.2018

Führerausweis - Vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung neu erst ab 75 Jahren

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 9. Oktober 2018 mittels Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) auf den 1. Januar 2019 die Erhöhung der Alterslimite für die vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung von 70 auf 75 Jahre beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt müssen sich Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises nichtberufsmässiger Kategorien erst ab einem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen.

Alle Inhaberinnen und Inhaber eines Führerausweises müssen nichts weiter unternehmen und werden jeweils frühzeitig und persönlich von der Motorfahrzeugkontrolle (MFK) über das weitere Vorgehen informiert.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.llv.li/#/1932/medizinische-kontrolluntersuchung