Das Amt für Kommunikation (AK) hat am 7. Dezember 2022 gegenüber den drei in Liechtenstein tätigen Mobilfunkbetreibern Salt (Liechtenstein) AG, Swisscom (Schweiz) AG und Telecom Liechtenstein AG Frequenzzuteilungsverfügungen erlassen. Die Verfügungen sind hier abrufbar.
Damit werden den Mobilfunkbetreibern in Liechtenstein die Nutzungsrechte an den jeweils beantragten Funkfrequenzen in den Bereichen 700, 800, 900, 1400, 1800, 2100, 2600 und 3500 MHz eingeräumt und die Nutzungsbedingungen sowie die notwendigen technischen und regulatorischen Rahmenbedingungen festgelegt.
Die Verfügungen schaffen die Grundlage dafür, dass die Betreiber ihren Kunden landesweit modernste Mobilfunktechnologien zur Verfügung stellen können und damit den Wirtschaftsstandort Liechtenstein weiter stärken.