Amt für Kommunikation
03.08.2018

Entscheidung betreffend der Einführung der Rufnummernportabiliät in Liechtenstein

Das Amt für Kommunikation hat am 2. August 2018 eine Entscheidung betreffend der Einführung der Rufnummernportabiliät in Liechtenstein getroffen: Die Betreiber müssen den Anbieterwechsel unter Beibehaltung der Rufnummer ermöglichen. Diese Verpflichtung gilt  sowohl für den Bereich Mobilnetz als auch für den Bereich Festnetz.

Die Entscheidung sowie weiterführende Informationen finden Sie hier.