Amt für Auswärtige Angelegenheiten
20.02.2018

Dialog der EWR/EFTA-Staaten mit dem Vereinigten Königreich zum Thema Bürgerrechte

Experten aus den EWR/EFTA-Staaten trafen sich am 12. Februar in London mit Vertretern des Vereinigten Königreichs, um den aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU zum Thema Bürgerrechte zu diskutieren.  Nachdem die EU und das Vereinigte Königreich im Dezember 2017 eine Einigung erzielen konnten, mit der die Rechte der 3 Mio.  im Vereinigten Königreich lebenden EU-Staatsangehörigen und der 1 Mio. britischen Staatsangehörigen in der EU gesichert werden, prüfen die EWR/EFTA-Staaten und das Vereinigte Königreich derzeit, wie diese Lösung, auf Island, Liechtenstein und Norwegen ausgedehnt werden kann. Sie umfasst Aufenthaltsrechte, Gesundheitsversorgung, Rentenansprüche und die Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Gegenwärtig ist die Personenfreizügigkeit für isländische, liechtensteinische und norwegische Staatsangehörige im Vereinigten Königreich über das EWR-Abkommen vollumfänglich gewährleistet.

Nach dem Treffen wurde die folgende Gemeinsame Erklärung veröffentlicht:

“Officials from the EEA EFTA States (Iceland, Liechtenstein and Norway) and the United Kingdom met on 12 February 2018 to discuss the agreement reached by the United Kingdom and the European Union on citizens’ rights in December 2017. Positive discussions on these issues took place at the meeting and the parties affirmed their desire to secure the status and protect the rights of UK nationals living in Iceland, Norway and Liechtenstein and nationals of those countries living in the UK.”