Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
24.04.2020

Coronavirus: Wiederinbetriebnahme von Trinkwasserinstallationen nach Stillstand - Spülung notwendig

Betriebe, die ihre Trinkwasserinstallationen über mehrere Wochen nicht (oder nicht bestimmungsgemäss) genutzt haben und bis anhin noch keine Massnahmen zur Sicherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität umgesetzt haben, müssen vor Inbetriebnahme eine gründliche Spülung der Trinkwasserinstallation durchführen.

Vorgehen gemäss Faktenblatt des SVGW (Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches):

Das Wasser ist bei allen Entnahmearmaturen mindestens bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz fliessen zu lassen. Dabei ist es wichtig, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung in den Verteilleitungen zu sorgen. Die Spülung erfolgt getrennt sowohl für die Kalt- als auch für die Warmwasserinstallation, dabei ist Aerosolbildung zu vermeiden.

Verweise:

- Mitteilung des ALKVW vom 03.04.2020: Faktenblatt anlässlich des neuen Coronavirus « Sicherstellen der Hygiene in vorübergehend ungenutzten Trinkwasserinstallationen in Gebäuden»

- Medienmitteilung des BLV vom 23.04.2020: Coronavirus: Trinkwassersysteme in öffentlichen Anlagen vor Wiederinbetriebnahme durchspülen