Amt für Strassenverkehr
21.10.2020

Coronavirus Massnahmen im Amt für Strassenverkehr

Die Anzahl der Fälle an Covid infizierten Personen ist in den letzten Tagen und Wochen stark angestiegen. Daher hat die Regierung die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verschärft und am Dienstag, 20. Oktober 2020, eine generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen beschlossen. Ebenso gilt eine Maskentragpflicht in jenen Teilen der öffentlichen Verwaltung, die dem Publikum zugänglich sind. Wie bis anhin sind Kinder vor ihrem zwölften Geburtstag und Personen, die etwa aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, von der Maskentragpflicht ausgenommen. Damit werden die Vorgaben für das Maskentragen als Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus an diejenigen der Nachbarstaaten angeglichen.

Trotz dieser schwierigen Situation ist das Amt für Strassenverkehr ASV in der Lage, den Kundenschalterdienst aufrecht zu erhalten und unsere Dienstleistungen auch weiterhin vollumfänglich anzubieten. Um dies gewährleisten zu können, haben wir die Vorgaben der Regierung umgesetzt und mittels entsprechendem ASV COVID-19 Schutzkonzept die diesbezüglich notwendigen Vorkehrungen getroffen. Das prioritäre Ziel ist der Schutz der Gesundheit aller – der KundInnen sowie der Mitarbeitenden des ASV.

Gerne möchten wir Sie deshalb höflich dazu ermuntern, den Postkasten im Eingangsbereich und die Onlinedienste rege zu nutzen, um so grössere Menschenansammlungen zu vermeiden und das Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Sie schützen damit sich selbst und auch uns.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.