Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
22.04.2020

Coronavirus: Deklarationsregeln bei Lebensmitteln vorübergehend angepasst

Die Coronakrise führt dazu, dass gewisse Zutaten und Verpackungsmaterialien in der Lebensmittelindustrie fehlen und ersetzt werden müssen. Das kann dazu führen, dass die Angaben auf der Verpackung nicht mehr mit den tatsächlichen Eigenschaften eines Lebensmittels übereinstimmen. Nach geltendem Recht dürfen solche Lebensmittel nicht verkauft werden.

Um die Verfügbarkeit dieser Produkte zu sichern und Food Waste vorzubeugen, hat die Regierung - in Übereinstimmung mit der Schweiz - befristete Massnahmen erlassen. Verordnung COVID-19-LGV

Mit diesen Massnahmen sollen Abweichungen befristet toleriert werden. Bedingung ist aber, dass die betroffenen Lebensmittel mit einem roten Kleber versehen werden. Dieser muss auf eine Internetseite verweisen, auf welcher über die tatsächlichen Eigenschaften (Zusammensetzung, Herkunft der Zutaten, Herstellungsmethode) des Lebensmittels und über den Grund der Abweichung informiert wird. Weitere Informationen sind aus der Verordnung zu entnehmen.