Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
04.09.2018

Bewilligung für internationale Pferdetransporte

Der Transport von Pferden in die Nachbarländer zur Teilnahme an Sportanlässen, Trainings und anderen Veranstaltungen erweist sich aufgrund unterschiedlicher Auslegung der EU-Transportverordnung (EG) Nr. 1/2005 durch die Vollzugsorgane vor Ort als administrative Herausforderung.

Besonders in Italien und Frankreich werden solche Transporte des Öfteren als gewerbsmässig und damit bewilligungspflichtig eingestuft. Dies bringt viele Reiter in die Situation, dass sie im Ausland eine EU-Transportbewilligung inkl. Befähigungsnachweis und Fahrzeugzulassung vorlegen müssen, obwohl die Transporte nach liechtensteinischem oder schweizerischem Recht in vielen Fällen nicht als gewerbsmässig eingestuft werden.

Zur Vermeidung von Problemen empfehlen wir auch Privatpersonen, sich in der Datenbank des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) als Transportunternehmen registrieren zu lassen.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie den Nachweis erbringen, bezüglich der Durchführung von Pferdetransporten „fachkundig“ zu sein. Die Fachkunde kann z.B. über den eintägigen Kurs „Grundausbildung Pferdetransport“ des Schweizerischen Viehhandelsverbandes (SVV) erreicht werden. Der SVV etabliert eine entsprechende Kursbestätigung „Fachkunde Pferdetransport“. Der nächste deutschsprachige Kurs im Raum Ostschweiz/Liechtenstein findet am 12. November 2018 in Gossau statt. Dem nachstehenden Link entnehmen Sie weitere Kursdaten.

Zusätzlich bedarf auch das Transportfahrzeug der behördlichen Zulassung. So muss im Fahrzeugausweis unter Ziff. 25 „Karosserie“ der Vermerk „Pferdetransport“, fakultativ der Code „177“ eingetragen werden.

Nach Vorlage Ihrer Kursbestätigung und des Fahrzeugausweises mit dem entsprechenden Eintrag wird Ihnen das ALKVW auf Antrag die Anerkennung als Transportbetrieb Typ 1 ausstellen.