Für die Wasserentnahme aus Fliessgewässern gilt analog den vergangenen Jahren das Merkblatt „Wasserentnahme aus Fliessgewässern“ (Stand 2023). Neu wurden in Balzers und Ruggell zusätzliche Möglichkeiten geschaffen ab Hydranten zu bewässern. Aus folgenden Gewässern darf daher unabhängig der Wasserführung kein Wasser mehr für die Bewässerung entnommen werden:
- Balzers: Oberaubach / Kappelebach
- Ruggell: Schmettakanal bis Einmündung Spiersbach
Für die Wasserentnahme ab Hydranten gilt ebenfalls nach wie vor das Merkblatt „Wasserbezug aus Hydranten“ (Stand 2023). Für einen entsprechenden Antrag ist das Formular beim zuständigen Wasserwerk einzureichen.