Amt für Umwelt
17.04.2020

Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen

Für die Wasserentnahme aus Fliessgewässern gilt nach wie vor das Merkblatt „Wasserentnahme aus Fliessgewässern“ vom April 2018.

 

Für die Wasserentnahme ab Hydranten gilt das Merkblatt 2020 „Wasserbezug aus Hydranten“. Für den Antrag zum Wasserbezug aus Hydranten für die Bewässerung ist das Formular beim zuständigen Wasserwerk einzureichen.