Das Amt für Kommunikation hebt die Regulierung des Telefonanschlusses (korrekt: «Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten») auf, nachdem die Telecom Liechtenstein AG noch bis in das Jahr 2016 eine marktbeherrschende Stellung im Festnetz-Telefoniemarkt hatte. Die Aufhebung tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft.
Die Bausteine des schnellen Wandels zum Wettbewerbsmarkt waren einerseits das VoIP-Vorleistungsangebot, welches die Telecom Liechtenstein AG ab dem Jahr 2016 anbot und vom Amt ab 2019 betreffend Entgelte und Standardangebot reguliert wurde und andererseits die Rufnummernmitnahme im Festnetz, welche das Amt im Telefoniemarkt ab 2019 verpflichtend einführte.
Mehr über das Marktanalyseverfahren erfahren Sie auf der Webseite des Amtes für Kommunikation (www.ak.llv.li) unter der Rubrik Elektronische Kommunikation in: Marktanalysen und Sonderregulierung / aktueller Stand / Zugang zum Telefonnetz.