Amt für Kommunikation
17.06.2024

Aufhebung der Regulierung des Breitbandzugangs

Das Amt für Kommunikation hebt die Regulierung des Breitbandzugangs (vollständige Bezeichnung: «für Massenprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellter Zugang zu Breitbandanschlüssen») ohne Übergangsfrist auf.

Die Marktanalyse ergibt, dass der Endkundenmarkt für Internet-Breitbandanschlüsse an festem Standort auch ohne Regulierung des Breitbandzugangs auf Vorleistungsebene wettbewerbsorientiert ist, dies aufgrund der Regulierung des Zugangs zur physischen Netzinfrastruktur der Liechtensteinischen Kraftwerke. Eine Regulierung des Breitbandzugangs auf Vorleistungsebene ist somit nicht mehr erforderlich und die bestehenden Massnahmen sind demgemäss aufzuheben.

Mehr über das Marktanalyseverfahren finden Sie auf der Webseite des Amtes für Kommunikation (www.ak.llv.li) unter der Rubrik Elektronische Kommunikation in: Marktanalysen und Sonderregulierung / aktueller Stand / Zentraler Breitbandzugang für Massenmarkt (2024; ESA2016-M3b).