Infolge der Abänderung der EWR-Schwellenwerte durch die Europäische Union sowie die Anpassung der Schwellenwerte an den geänderten Wechselkurs Schweizer Franken/Euro, mussten sowohl die Kundmachung der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge als auch die Kundmachung der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Bereich der Sektoren sowie die Verordnung über das Öffentliche Auftragswesen (ÖAWV) abgeändert werden. Nachdem die Europäische Union die EWR-Schwellenwerte in Euro reduziert hat, resultiert aufgrund des Wechselkurses Schweizer Franken/Euro eine leichte Erhöhung der Schwellenwerte in Schweizer Franken.
Für die unterschiedlichen Auftraggeber ergeben sich neu aufgrund der Abänderungen die folgenden nationalen- und internationalen-Schwellenwerte:
Auftraggeber "Land":
- internationale Schwellenwerte
Auftraggeber "Gemeinden":
- internationale Schwellenwerte
Auftraggeber "Einrichtungen des öffentlichen Rechts":
- internationale Schwellenwerte
Auftraggeber "Einrichtungen des privaten Rechts":
- internationale Schwellenwerte
Auftraggeber "Sektoren Unternehmen":