Amt für Kommunikation
30.11.2020

Abschluss der Regulierung der Terminierungsmärkte

Das Amt für Kommunikation (AK) legt im Rahmen der Regulierung die ab 1. Januar 2021 gültigen Obergrenzen für Terminierungsentgelte im Mobilnetz auf maximal 0.77 Rp./Minute und im Festnetz auf maximal 0.09 Rp./Minute fest.

Der Begriff Terminierung bezeichnet die Zustellung eines Telefonanrufes auf das Endgerät. Der Betreiber des Netzes, in dem sich das Endgerät befindet, hat für die Zustellleistung ein Monopol, d.h. andere Betreiber, die Anrufe zur Zustellung übergeben, haben keine Verhandlungsmacht betreffend Preis, Qualität und Zugang zu dieser Leistung. Aus diesem Grunde werden Terminierungsanbietern regulatorische Massnahmen betreffend Entgeltobergrenze und Diskriminierungsfreiheit des Angebotes auferlegt.

Die Regulierung der Festnetz- und Mobilterminierungsmärkte wurde am 4. November 2020 mit Zustellung der verfügten Regulierungsmassnahmen an die Fest- und Mobilnetzbetreiber abgeschlossen. Die Terminierungsentgelte gelten für Anrufe, die aus Liechtenstein oder aus anderen Ländern des EWR stammen, und liegen im Mittelfeld der Terminierungsentgelte anderer EWR-Länder.

Die Mobilnetzbetreiber Telecom Liechtenstein AG, Salt (Liechtenstein) AG, Swisscom (Schweiz) AG und die Festnetzbetreiber Telecom Liechtenstein AG, Backbone Solutions AG und Nexphone AG werden zudem verpflichtet, ab 5. Februar 2021 auf ihren Webseiten ein Standardangebot für Terminierung von Sprachanrufen zu veröffentlichen, das sich an der Mustervorlage des AK  orientieren muss.

Die Verfahrensdokumente sind auf der AK-Webseite zu finden: