Das Ministerkomitee des Europarats hat auf die Aggression Russlands gegen die Ukraine schnell reagiert und bereits einen Tag nach Beginn des militärischen Angriffs, am 25. Februar 2022, die Suspendierung der Russischen Föderation nach Artikel 8 des Statuts des Europarats beschlossen.
Aufgrund der anhaltenden Aggression und der eklatanten Verletzungen der Werte des Europarates beschloss das Ministerkomitee am 16. März einstimmig den sofortigen Ausschluss der Russischen Föderation aus dem Europarat. Die Europäische Menschenrechtskonvention galt ab dem Zeitpunkt des Ausschlusses noch für weitere sechs Monate, d.h. bis zum 16. September 2022.