Aktualisierung des ÖREB-Katasters
Der ÖREB-Kataster Liechtenstein wurde am 1.7.2021 gemäss Gesetz vom 2. März 2018 über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Katastergesetz, LGBl. 2018 Nr. 81) in Betrieb genommen. Ab sofort sind die seit der Inbetriebnahme vom 1.7.2021 neu in Kraft getretenen ÖREB's im Kataster verfügbar. Die Aktualisierungen betreffen die Anpassung des Zonenplans Schaan und die Abänderung eines Überbauungsplans in Vaduz.
Zugang zum ÖREB-Kataster erhalten Sie über die Webseite https://oereb.llv.li.
Der ÖREB-Kataster
Eigentümer von liechtensteinischen Grundstücken haben sowohl Rechte als auch Pflichten. Für die Nutzung eines Grundstücks sind Rahmenbedingungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden entstanden sind. Diese sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kurz ÖREB) sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtend.
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z. B. Bauzonen). Die wichtigsten ÖREB sind zentral gebündelt, kostenfrei und mit wenigen Klicks abrufbar.