Mitteilung
Nach Abschluss der Homogenisierung der Amtlichen Vermessung der Gemeinde Triesen hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 19. Januar 2021 das Vermessungswerk Triesen, Operat 15 (ganzes Gemeindegebiet), genehmigt und für rechtsgültig erklärt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch mit der grundbücherlichen Durchführung der Triesner Mutation Nr. 2371 (Kulturgrenzmutation) beauftragt.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Freitag, 5. März 2021 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Kulturarten zu verwenden sind.
Amt für Justiz
Vaduz, 18.02.2021