Mitteilung
Nach Abschluss der periodischen Nachführung, Homogenisierung und der Ergänzungsaufnahmen der Amtlichen Vermessung hat die Fürstliche Regierung in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2020 das Vermessungswerk Mauren, Operat 12 (ganzes Gemeindegebiet), genehmigt und für rechtsgültig erklärt. Gleichzeitig wurde das Amt für Justiz, Abteilung Grundbuch mit der grundbücherlichen Durchführung der Maurer Mutation Nr. 1770 (Kulturgrenzmutation) beauftragt.
Die betroffenen Eigentümer werden hiermit in Kenntnis gesetzt, dass ab Freitag, 5. März 2021 bei Grundstückgeschäften ausschliesslich die neuen Kulturarten zu verwenden sind.
Amt für Justiz
Vaduz, 18.02.2021