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Amt für Auswärtige Angelegenheiten
11.05.2022

Freier liechtensteinischer Sitz beim Europaratsgremium für Regional- und Minderheitensprachen

Liechtenstein ist eingeladen, drei nationale Kandidaturen für den Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) beim Ministerkomitee des Europarats einzureichen und sucht interessierte Bewerberinnen und Bewerber aus Liechtenstein. Die Wahl erfolgt durch das Ministerkomitee. Die Mandatsdauer beträgt sechs Jahre (Wiederwahl möglich).

Die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (European Charter for Regional or Minority Languages, kurz ECRML) fördert und schützt Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Liechtenstein hat die Charta im Jahr 1997 aus Gründen der Solidarität ratifiziert; in Liechtenstein gibt es keine Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne von Art. 1 der Charta. Die Charta trat 1998 in Kraft und wurde inzwischen von 25 Mitgliedstaaten des Europarats ratifiziert.

Aufgaben

Der Sachverständigenausschuss der ECRML ist für die Durchführung des Monitoring-Mechanismus zuständig, der von der Charta vorgesehen ist. Es ist seine Aufgabe, die tatsächliche Situation der Regional- oder Minderheitensprachen in jedem Staat zu prüfen, dem Ministerkomitee seine Beurteilung bezüglich Einhaltung der Verpflichtungen durch eine Vertragspartei mitzuteilen und, sofern anwendbar, die Vertragspartei aufzufordern, schrittweise ihre Verpflichtungen auszuweiten. Als Mitglied des Sachverständigenausschusses nehmen Sie dreimal jährlich für mehrere Tage in Strassburg (März, Juli und November) an Plenarsitzungen teil. Ausserdem werden Mitglieder des Ausschusses gebeten, bei mehrtägigen Arbeitsbesuchen in Mitgliedstaaten teilzunehmen. Jeweils ein Mitglied der reisenden Delegation übernimmt die Aufgabe der Berichterstattung über die Lage der Regional- oder Minderheitensprachen. Die Berichte werden mit Hilfe des Sekretariats verfasst und in der Plenarsession verabschiedet.

Anforderungsprofil

Als Mitglied des Sachverständigenausschusses der ECRML üben Sie Ihr Amt persönlich, unabhängig und unparteiisch aus. Sie bringen Erfahrungen in der Arbeit mit Sprache in Medien, Bildung, Verwaltung, Kultur und Wirtschaft mit, Expertise in der Sprachpolitik oder juristische Kenntnisse in Verfassungsrecht und internationalem Recht. Vorausgesetzt werden sehr gute Kenntnisse der englischen (oder französischen) Sprache als Arbeitssprache des Europarates. Sie sollten ca. 15 – 20 Tage im Jahr für die Arbeit im Ausschuss zur Verfügung haben. Für den Aufwand erhalten die Mitglieder eine Tagespauschale des Europarats. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.coe.int/en/web/european-charter-regional-or-minority-languages/committee-of-experts.

Der Sachverständigenausschuss des ECRML ist um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bemüht. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Kontakt

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Mai 2022 in elektronischer Form an das Amt für Auswärtige Angelegenheiten (info.aaa@llv.li, Betreff ECRML).

Liechtenstein ist eingeladen, drei nationale Kandidaturen für den Sachverständigenausschuss der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) beim Ministerkomitee des Europarats einzureichen und sucht interessierte Bewerberinnen und Bewerber aus Liechtenstein. Die Wahl erfolgt durch das Ministerkomitee. Die Mandatsdauer beträgt sechs Jahre (Wiederwahl möglich).

Die Europäische Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (European Charter for Regional or Minority Languages, kurz ECRML) fördert und schützt Sprachen, die von Angehörigen traditioneller Minderheiten verwendet werden. Liechtenstein hat die Charta im Jahr 1997 aus Gründen der Solidarität ratifiziert; in Liechtenstein gibt es keine Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne von Art. 1 der Charta. Die Charta trat 1998 in Kraft und wurde inzwischen von 25 Mitgliedstaaten des Europarats ratifiziert.

Aufgaben

Der Sachverständigenausschuss der ECRML ist für die Durchführung des Monitoring-Mechanismus zuständig, der von der Charta vorgesehen ist. Es ist seine Aufgabe, die tatsächliche Situation der Regional- oder Minderheitensprachen in jedem Staat zu prüfen, dem Ministerkomitee seine Beurteilung bezüglich Einhaltung der Verpflichtungen durch eine Vertragspartei mitzuteilen und, sofern anwendbar, die Vertragspartei aufzufordern, schrittweise ihre Verpflichtungen auszuweiten. Als Mitglied des Sachverständigenausschusses nehmen Sie dreimal jährlich für mehrere Tage in Strassburg (März, Juli und November) an Plenarsitzungen teil. Ausserdem werden Mitglieder des Ausschusses gebeten, bei mehrtägigen Arbeitsbesuchen in Mitgliedstaaten teilzunehmen. Jeweils ein Mitglied der reisenden Delegation übernimmt die Aufgabe der Berichterstattung über die Lage der Regional- oder Minderheitensprachen. Die Berichte werden mit Hilfe des Sekretariats verfasst und in der Plenarsession verabschiedet.

Anforderungsprofil

Als Mitglied des Sachverständigenausschusses der ECRML üben Sie Ihr Amt persönlich, unabhängig und unparteiisch aus. Sie bringen Erfahrungen in der Arbeit mit Sprache in Medien, Bildung, Verwaltung, Kultur und Wirtschaft mit, Expertise in der Sprachpolitik oder juristische Kenntnisse in Verfassungsrecht und internationalem Recht. Vorausgesetzt werden sehr gute Kenntnisse der englischen (oder französischen) Sprache als Arbeitssprache des Europarates. Sie sollten ca. 15 – 20 Tage im Jahr für die Arbeit im Ausschuss zur Verfügung haben. Für den Aufwand erhalten die Mitglieder eine Tagespauschale des Europarats. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.coe.int/en/web/european-charter-regional-or-minority-languages/committee-of-experts.

Der Sachverständigenausschuss des ECRML ist um ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis bemüht. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.

Kontakt

Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Mai 2022 in elektronischer Form an das Amt für Auswärtige Angelegenheiten (info.aaa@llv.li, Betreff ECRML).