Mit der Abänderung der VZV wird insbesondere die Grundlage für die Einführung des digitalen e-Führerscheins geschaffen. Durch diese Abänderung müssen Führerscheininhaberinnen und -inhaber in Zukunft als Bescheinigung zum Führen eines Motorfahrzeuges im Strassenverkehr in Liechtenstein keine Papier- oder Plastikführerscheine mehr bei sich tragen und können sich digital ausweisen. Das digitale Dokument wird somit dem bisher bekannten physischen Ausweis gleichgestellt. Das Log-in und die Nutzung der digitalen Ausweisplattform werden über die elektronische Identitätslösung "e-ID.li" erfolgen.
Die technische Umsetzung wird voraussichtlich im Laufe des Frühjahrs 2022 erfolgen. Allen Führerscheininhaberinnen und -inhaber, welche die Applikation "e-ID.li" nutzen, wird der e-Führerschein automatisch und kostenlos in der Applikation zur Verfügung gestellt. Das Amt für Strassenverkehr wird über den Zeitpunkt der Umsetzung des e-Führerscheins zum gegebenen Zeitpunkt informieren.
Die Verordnungsänderungen treten am 1. April 2022 in Kraft.
Amt für Strassenverkehr
25.02.2022