Wohnbauförderung

Das Ziel der Wohnbauförderung besteht darin, dass die Erstellung, der Umbau (sofern dieser im Zusammenhang mit einem Eigentumswechsel steht) oder der Kauf von privatem Wohneigentum mit einem zinslosen Darlehen unterstützt wird. Förderungsmittel werden gewährt, sofern die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Wohnbauförderung überprüft die Voraussetzungen der Antragsteller und die Förderungswürdigkeit des zu fördernden Objektes. Das Amt entscheidet dann über die Gewährung von Darlehen.

Die Hauptaufgaben des Amtes für Hochbau und Raumplanung sind die Beratung, die Antragsbearbeitung, die Verwaltung bestehender Kundenportfolios sowie die jährliche Rechnungsstellung. Die Wohnbauförderung bietet eine unverbindliche und kostenlose Beratung in Fragen der Wohnbauförderung. Persönliche Beratungstermine können auf Voranmeldung wahrgenommen werden. Unser Kontakt für Terminvereinbarungen und weitere Fragen ist [email protected].

*Hinweis: Bitte beachten Sie die Förderungsvoraussetzungen des Antragstellers und des  Eigenheimprojekts. Wir bieten Beratungen sowie eine unverbindliche Prüfung der Voraussetzung bereits vor Antragstellung an.

Downloads