Unsere Aufgaben

Die Personalselektion ist eine zentrale Aufgabe von uns und erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Amtsstellen. Nach Eingang der Bewerbung wird den Bewerbenden eine schriftliche Eingangsbestätigung zugestellt. In der Regel dauert der gesamte Prozess mit der darauf folgenden Vorselektion, der Gesprächsführung sowie der Beschlussfassung mehrere Wochen. Der positive bzw. negative Bescheid erfolgt schriftlich.

Wir sind für die Organisationsentwicklung aller Amtsstellen zuständig und unterstützen sie in folgenden Bereichen:

  • Reorganisation
  • Organisationsanalysen
  • Aufbau- und Ablauforganisationen
  • Stelleneinstufungen
  • Stellenbeschreibungen
  • Funktionen- und Kompetenzdiagramm

Wir koordinieren die Lohnadministration der gesamten Liechtensteinischen Landesverwaltung. Neben den Löhnen unserer Mitarbeitenden werden auch folgenden Anspruchsgruppen die Löhne ausbezahlt:

  • Lehrerinnen und Lehrer (Ansprechpartner: Schulamt)
  • Musiklehrerinnen und Musiklehrer (Ansprechpartner: Musikschule)
  • Mitarbeitende der Universität Liechtenstein (Ansprechpartner: Universität Liechtenstein)
  • Mitarbeitende der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (Ansprechpartner: Finanzmarktaufsicht Liechtenstein)

Entschädigungen

Wir sind ebenfalls zuständig für die Abrechnung von Entschädigungen an unselbstständig erwerbende Personen von Kommissionen, Stiftungsräten, Kollegialgerichten etc., welche Aufgaben im Auftrag des Landes durchführen.

Die Abrechnungen können über das Formular eEntschädigungen bei uns eingereicht werden und müssen den geltenden Abrechnungsrichtlinien entsprechen. Die Dokumente inklusive Anleitung sind auch im Onlineschalter zu finden.

Unselbständig erwerbende Personen können sich an das Amt für Personal und Organisationselbstständig erwerbende Personen an das Amt für Finanzen wenden.

Besoldungstabelle

Das Besoldungsgesetz (BesG) enthält im Anhang die Besoldungstabelle. Diese ist gemäss Art. 28 Abs. 2 BesG an die Teuerung anzupassen.

Die ab 1. Januar 2024 geltende Besoldungstabelle finden Sie unten als Download.

Die Arbeit und das soziale Miteinander im Betrieb beeinflussen die Gesundheit der Mitarbeitenden massgeblich. Unser betriebliches Gesundheitsmanagement zielt darauf ab, Strukturen und Prozesse bei der Arbeit gesundheitsförderlich zu gestalten und weiterzuentwickeln. Dies umfasst Bereiche wie:

  • Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz (z.B. Ergonomieberatung)
  • Gesundheitsförderung (Kurse, Seminare, Aktionen, Teamentwicklungsmassnahmen)
  • Absenz- und Case-Management (Betreuung bei Langzeiterkrankungen)