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Einreise (Visa) und Aufenthalt in Liechtenstein

Einreise (Visa)

Die Schweiz und Liechtenstein verfügen grundsätzlich über dieselben Einreise- und Visumsvorschriften. Die liechtensteinische Botschaft in Brüssel stellt keine Visa aus. Visumspflichtige Personen mit Wohnsitz in Belgien, Luxemburg oder den Niederlanden können ihren Visumsantrag beim Regionalen Konsularcenter Benelux der Schweiz in Den Haag einreichen. Ob eine Visumspflicht besteht, kann auf der Webseite des Staatssekretariats für Migration abgefragt werden.


Aufenthalt in Liechtenstein

Auf der Webseite des Ausländer- und Passamts sind die verschiedenen Möglichkeiten beschrieben, in Liechtenstein zu wohnen bzw. zu arbeiten (mit oder ohne Erwerbstätigkeit). Das Ausländer- und Passamt erteilt auch die entsprechenden Bewilligungen.