Heirat / Trauung / Eheschliessung

Welches Zivilstandsamt ist zuständig?

Brautpaare, die sich im Fürstentum Liechtenstein trauen lassen wollen, wenden sich an das Liechtensteinische Zivilstandsamt in Vaduz. Frühestens 6 Monate und spätestens 3 Wochen vor dem geplanten Heiratstermin sind die erforderlichen Dokumente dort einzureichen. Das Ehevorbereitungsverfahren kann erst eingeleitet werden, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Ehevoraussetzungen erfüllt sind. Eine Voraussetzung ist, dass der Bräutigam und die Braut das 18. Altersjahr vollendet haben.

Wie viele Zivilstandsämter gibt es im Fürstentum Liechtenstein?

Im Fürstentum Liechtenstein gibt es nur ein zentrales Zivilstandsamt mit Sitz in Vaduz.

Wer kann im Fürstentum Liechtenstein heiraten?

Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Voraussetzungen Heirat.

Formular

Das Formular "Vollständige Angaben für die Anerkennung einer ausländischen Eheschliessung beim Zivilstandsamt Vaduz" finden Sie im Online-Schalter.

Rechtsgrundlage

Ehegesetz
Verordnung zum Ehegesetz (Verkündung, Trauung und Führung des Eheregisters)
Verordnung über die Einhebung von Gebühren durch das Zivilstandsamt