Warnung und Alarmierung

Besteht für die Bevölkerung eine konkrete Gefährdung, so ordnet die zuständige Stelle die Alarmierung und die Verbreitung von Verhaltensanweisungen an.

Das Fürstentum Liechtenstein verfügt über ein flächendeckendes Sirenennetz, über das die gefährdete Bevölkerung alarmiert wird. Zusätzlich kann eine Warnung oder die Alarmierung als Push-Meldung über die Alertswiss-App auf Smartphones sowie online verbreitet werden (www.alert.swiss).

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