Staatsanwaltschaft
Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, alle strafbaren Handlungen, von denen sie Kenntnis erlangt und die nicht bloss auf Verlangen eines Beteiligten zu untersuchen oder zu bestrafen sind, von Amts wegen zu verfolgen, anzuklagen und die Anklage vor dem zuständigen Gericht zu vertreten.
Aufgaben
- Die Staatsanwaltschaft wahrt die Interessen des Landes in der Rechtspflege, vor allem in der Strafrechtspflege und bei der Rechtshilfe in Strafsachen. Sie ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben von den Gerichten unabhängig.
- Im Rahmen des Legalitätsprinzips prüft die Staatsanwaltschaft alle an sie gelangten Anzeigen über strafbare Handlungen, die von Amts wegen zu verfolgen sind. Liegen genügend Gründe für die Einleitung eines Verfahrens vor, bringt der Staatsanwalt einen Antrag auf Einleitung einer Untersuchung oder eine Anklageschrift ein. Im entgegengesetzten Fall stellt er das Verfahren ein.
- Die Staatsanwaltschaft vertritt die öffentliche Anklage vor dem Einzelrichter, dem Jugendgericht, dem Kriminalgericht, dem Obergericht, dem Obersten Gerichtshof und in Zollvertragsachen vor dem Kantonsgericht St. Gallen.
- Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch kommt der Staatsanwaltschaft ein Mitwirkungsrecht im Verfahren über die Bestreitung der Ehelichkeit eines Kindes und die Ungültigkeitserklärung einer Ehe zu.
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