Behandlung im EU-/EWR-Ausland

Jede Person, die in Liechtenstein obligatorisch für die Krankenpflege versichert ist, kann sich nicht nur bei liechtensteinischen Vertragsärzten, sondern auch in anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten behandeln lassen. Ob Ihre Krankenversicherung die Kosten für eine Behandlung im EU-/EWR-Ausland übernimmt, hängt jedoch von bestimmten Voraussetzungen ab. Daher wenden Sie sich vor jeder Behandlung an Ihre Kasse.