Blut und Blutprodukte

Durch eine strenge Regelung und Kontrolle wird sichergestellt, dass mit Blut und Blutprodukten richtig umgegangen wird und keine Krankheiten übertragen werden. Wer in Liechtenstein Blut für Transfusionen oder zur Herstellung von Heilmitteln abnehmen will, benötigt eine Bewilligung des Amtes für Gesundheit für den liechtensteinischen Markt.

Das Inspektorat von Swissmedic überprüft dabei im Auftrag des Amtes für Gesundheit die Voraussetzungen für eine Bewilligung.

Nur Blut und Blutprodukte, die aus geprüften Betrieben der Schweiz oder auch aus Österreich (Landeskrankenhaus Feldkirch) stammen, dürfen im liechtensteinischen Landesspital verwendet werden. Die Auswahl der Spender/-innen erfolgt dabei nach internationalen Standards.

Die Transfusion von Blut und Blutprodukten hat nach den Kriterien des "Leitfaden für die Qualitätssicherung in der Transfusionspraxis" zu erfolgen. Die Schweizerische Arbeitsgruppe "Qualitätssicherung in der Anwendung von Blutprodukten" hat diesen Leitfaden im Juli 2017 publiziert. Die darin erwähnten Gesetze und Kriterien sind auch für Liechtenstein massgebend.

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