Staatswappen

Die Staatswappen

Liechtenstein kennt das grosse und das kleine Staatswappen.

Das grosse Staatswappen enstpricht dem Wappen des Fürstenhauses Liechtenstein. Es ist das Hoheitszeichen des Fürstentums Liechtenstein und wird in Siegeln und Stempeln sowie auf amtlichen Schildern und Drucksachen verwendet.

Das kleine Staatswappen findet Verwendung in Siegeln, Stempeln, auf amtlichen Drucksachen, auf Ortschaftstafeln, auf Kontrollschildern für Motorfahrzeuge, zur Kennzeichnung von Luft- und Wasserfahrzeugen und auf Uniformen (Kokarden und Abzeichen) der Landespolizei, der Feuerwehr und der Postbediensteten.

Das Recht zur Verwendung steht den Mitgliedern des Fürstenhauses sowie den staatlichen Behörden zu. Die Regierung kann ausserdem Privatpersonen eine Bewilligung zur Verwendung des grossen Staatswappens erteilen, wenn dies im Interesse des Landes ist.

Führung und Verwendung

Das Recht zur Führung und Verwendung des Staatswappens haben sämtliche Mitglieder des Fürstenhauses Liechtenstein, die staatlichen Behörden, Ämter, Dienststellen und die Landesinstitute (öffentlich-rechtliche Anstalten und Stiftungen).