Förderung

Gefördert werden die Erstellung, der Erwerb und die Erneuerung, soweit diese mit einem Eigentumswechsel im Zusammenhang steht, von Einfamilienhäusern und Wohneinheiten in verdichteter Überbauung im Inland.

Förderungswürdig sind Einfamilienhäuser und Wohneinheiten in verdichteter Überbauung mit einer Nettowohnfläche von mindestens 60 m2 und höchstens 150 m2.

Objekte, die nach dem Kubikmetersystem gefördert und nicht verändert wurden und die höchstzulässige Nettowohnfläche von 150 m2 überschreiten, können im Falle einer Eigentumsübertragung, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes gefördert werden.