Besondere Bestimmungen

Beflaggungstage

An den allgemeinen Beflaggungstagen sollen auch die Privatgebäude beflaggt werden. Allgemeine Beflaggungstage sind:

  • Staatsfeiertag (15. August);
  • Tag des Erlasses der Verfassung (5. Oktober);
  • Tag des Regierungsantrittes des Landesfürsten;
  • Geburtstag und Namenstag des Landesfürsten;
  • Fronleichnam.

Traueranlässe

An Traueranlässen werden die Flaggen auf Halbmast gesetzt. Soweit Flaggen nicht auf Halbmast gesetzt werden können, sind sie mit einem Trauerflor zu versehen.