Erdebengerechtes Bauen

Den besten Schutz bei einem Erdbeben bieten erdbebengerechte Bauten. Das Erdbebenrisiko kann insbesondere vermindert werden, indem Neubauten von Beginn an erdbebengerecht erstellt werden und die Erdbebensicherheit bestehender Bauten bei Umbau oder Sanierung - soweit erforderlich und verhältnismässig - verbessert wird. 

Erdbebengerechtes Bauen heisst

  • Menschen vor einstürzenden Bauwerken schützen
  • Schäden an Bauwerken begrenzen
  • Funktionstüchtigkeit wichtiger Bauwerke im Ereignisfall aufrechterhalten
  • Folgeschäden von Erdbeben (z.B. durch Feuer, Produktionsausfall etc.) begrenzen

Neubauten

Neue Bauwerke müssen gemäss sia Normen erdbebensicher geplant und gebaut werden. Gemäss Baugesetz (vgl. BauG Art. 69, resp. BauV Art. 39) gelten die aktuell gültigen Tragwerksnormen SIA 260ff.

Wichtige Begriffe und Parameter der SIA-Normen

Die Erdbebengefährdung und die Bedeutung eines Bauwerks werden durch drei wichtige Parameter der geltenden Norm SIA 261 bestimmt. 

Erdbebenzone: Liechtenstein befindet sich in der Erdebenzone 2 

Baugrundklasse: Klassierung des lokalen Baugrunds in eine von 6 definierten Klassen A bis F mit entsprechendem Verstärkungspotenzial der Erdbebeneinwirkungen. Informationen zur Baugrundklasse finden sich im Geodatenportal.

Bauwerksklasse (BWK): Klassierung des Bauwerks in eine von 3 definierten Bauwerksklassen je nach Bedeutung und Schadenpotenzial. Der relative Einfluss auf die normgemässen Erdbebeneinwirkungen variiert von 1,0 (BWK I) bis 1,5 (BWK III).

Umbauten, Instandsetzungen

Ein geplanter Umbau oder eine geplante Instandsetzung bieten Anlass um abzuklären, ob eine Überprüfung der Erdbebensicherheit angebracht ist. Bei einer solchen Überprüfung wird geklärt, ob das Bauwerk ausreichend erdbebensicher ist oder ob Erdbebensicherheitsmassnahmen einzubeziehen sind.

Sekundäre Bauteile, Installationen und Einrichtungen (SBIE)

Erdbeben können hohe Sachschäden an nicht strukturellen Bauteilen, Installationen und Einrichtungen verursachen. Daher ist die erdbebengerechte Sicherung dieser Elemente sinnvoll. Sind durch sekundäre Bauteile oder feste Einrichtungen allerdings Personen, das Tragwerk oder die Funktion wichtiger Anlagen gefährdet, gelten die Anforderungen der SIA-Norm 261.

Baubewilligungsverfahren

Die liechtensteinische Gesetzgebung verlangt explizit die Einhaltung der geltenden Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA. Dies ist in jedem Fall im Rahmen des Baugesuches mittels dem "Baueingabeformular betr. Naturgefahren" zu bestätigen. Im Falle von grösseren Objekten (> 15'000m3) oder bei den Bauwerksklassen II und III ist zusätzlich ein Erdbebenvorbemessungsbericht zu erstellen und ein Prüfingenieur zu bestimmen und mittels "Formular Bauschlussabnahme betr. Naturgefahren" zu bestätigen.

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