Landesrichtplan

Der Landesrichtplan ist das zentrale, behördenverbindliche Planungsinstrument das alle bedeutenden raumwirksamen Tätigkeiten aufzeigt und miteinander koordiniert. Dieser bildet unter anderem das zentrale Instrument zur Steuerung der nachhaltigen räumlichen Entwicklung und dient in materieller und formeller Hinsicht der Koordination.

Seine Planungsmethodik und Ausgestaltung wurde seit der Erarbeitung des Gutachtens zur raumplanerischen Entwicklung, welches die Regierung im Jahre 1966 durch das Institut für Orts-, Regional- und Landesplanung der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich erarbeiten liess, weiterentwickelt.

Aufgrund des sich wandelnden Planungsverständnisses veränderte sich die Richtplanung von einer eher statischen und projektorientierten Planung hin zu einer konzeptionellen Planung. Diese setzt auf die aktuellen Ziele und basiert auf neuen Lösungsansätzen.

Beim Landesrichtplan handelt es sich um einen Konzeptplan der aus einem Richtplantext und einer Richtplankarte besteht. Mit dem Landesrichtplan ist ein Instrument erarbeitet worden, das die unterschiedlichen Arbeiten und Vorhaben in den verschiedenen Sachbereichen Siedlung, Landwirtschaft, Natur und Landschaft, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung in einer Gesamtübersicht darstellt, die Nutzungskonflikte sichtbar macht und in Würdigung der Gesamtschau für die erwünschte räumliche Entwicklung des Landes Ziele und Leitsätze sowie, mit Blick auf Umsetzung, in Objektblättern Handlungsanleitungen formuliert.

Auf der strategischen Ebene (Ziele und Leitsätze) legt der Landesrichtplan die langfristige Ausrichtung der Raumordnungspolitik des Landes fest. Diese hat Bestand. Sie soll bei Bedarf im Rahmen einer Gesamtüberarbeitung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Die Regierung hat den aktuell gültigen Landesrichtplan im Jahr 2011 letztmals genehmigt. Im Juni 2021 genehmigte die Regierung die Gesamtüberarbeitung des Landesrichtplans und beauftragte das heutige Amt für Hochbau und Raumplanung mit der Projektleitung.