Wer braucht eine Bewilligung?

Private Pflegeverhältnisse und Pflegeeinrichtungen sind gemäss Gesetz bewilligungspflichtig. Um die Qualität der Betreuung sicher zu stellen, regelt die Pflegebewilligungsverordnung (LGBl 2009, Nr. 104) die Bedingungen und Voraussetzungen für die Betreuung von Minderjährigen. Private Pflegeverhältnisse und Einrichtungen der ausserhäuslichen Pflege müssen vor der Aufnahme eines Kindes vom Amt für Soziale Dienste bewilligt werden.

In der Richtlinie zur ausserhäuslichen Betreuung werden die Voraussetzungen für die Erteilung von Bewilligungen bzw. die Aufrechterhaltung von Betrieben und Einrichtungen der ausserhäuslichen Kinderbetreuung wie Kindertages-stätten, Tagesstrukturen, Spielgruppen und Hüteangebote für Tagesfamilien sowie für „Private Kindergärten“ näher definiert. 

Richtlinie für Bewilligung und Aufsicht der ausserhäuslichen Betreuung

Kinderbetreuungseinrichtungen

Sie möchten selbst eine Kindertagesstätte oder eine andere Einrichtung der Kinderbetreuung eröffnen? Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir informieren Sie über die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten.

Tagesmütter

Sie möchten als Tagesmutter oder als Pflegefamilie ein Kind aufnehmen? Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten und unterstützen Sie mit Unterlagen und Beratung in Ihrer Betreuungsaufgabe. Tageseltern und Pflegeeltern unterstehen der Aufsicht des Amtes für Soziale Dienste.

Gesetzliche Grundlagen:
- Kinder- und Jugendgesetz LGBl. 2009, Nr. 29, Art. 49ff,
- die Kinderbetreuungsverordnung zur ausserhäuslichen Betreuung LGBl 2009, Nr. 104 (Pflegebewilligung) sowie
- die Kinderbetreuungs-Beitragsverordnung LGBl 2009, Nr. 55 (finanzielle Förderung der ausserhäuslichen Betreuung für Erziehungsberechtigte) sowie
- die Kinder- und Jugendhilfe-Beitrags-Verordnung LGBl 2009, Nr. 242 (finanzielle Förderung der ausserhäuslichen Betreuung für Einrichtungen).

Gehe zu Formular Bewilligungsgesuch für ausserhäusliche Einrichtungen.
sowie zu Formular Kinder-/Jugendlichengruppen Wochen- und Stellenplan

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