Datenschutzhinweis

Nachfolgend informiert die Steuerverwaltung als verantwortliche Stelle gemäss Art. 13 und Art. 15 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Art und Weise und die Hintergründe der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der ihrer Tätigkeit:

1.   Zweck der Datenverarbeitung

Die Steuerverwaltung verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere zur Erfüllung folgender gesetzlicher Aufträge:

  • Erhebung der Vermögens- und Erwerbsteuer
  • Erhebung der Steuer nach dem Aufwand
  • Erhebung der Grundstückgewinnsteuer
  • Erhebung der Ertragssteuer
  • Erhebung der Abgabe auf Versicherungsprämien
  • Erhebung der Quellensteuern
  • Erhebung der Mehrwertsteuer
  • Durchführung des Informationsaustausches mit ausländischen Staaten (Informationsaustausch auf Antrage, spontaner Informationsaustausch, automatischer Informationsaustausch, Austausch länderbezogener Berichte)
  • Vollzug von Doppelbesteuerungsabkommen

Bei der Erhebung der Vermögens- und Erwerbssteuer erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemeinsam mit den jeweils zuständigen Gemeindesteuerkassen.

2.   Rechtliche Grundlagen

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten richtet sich nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, so namentlich:

2.1   Nationale Gesetze

  • Steuergesetz (LR 640.0) samt Steuerverordnung (LR 640.01)
  • Mehrwertsteuergesetz (LR 640.20) samt Mehrwertsteuerverordnung (LR 640.201)
  • Steueramtshilfegesetz (LR 353) samt Steueramtshilfeverordnung (LR 353.1)
  • Steueramtshilfegesetz-UK (LR 359.114.1) samt Steueramtshilfeverordnung-UK (LR 359.114.11)
  • Steueramtshilfegesetz-USA (LR 359.131.1)
  • Gesetz über den automatischen Informationsaustausch (AIA-Gesetz; LR 354) samt AIA-Verordnung (LR 354.1)
  • Gesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (CbC-Gesetz; LR 355) samt CbC-Verordnung (LR 355.1).
  • Gesetz über die Umsetzung des FACTA-Abkommens zwischen Liechtenstein und den USA (FACTA-Gesetz; LR 359.131.2)
  • Gesetz zum Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (LR 672.910.21)

2.2   Bilaterale und multilaterale Abkommen

  • Mehrwertsteuervereinbarung (LR 0.641.291)
  • Multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Massnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (LR 0.672.1)
  • Diverse Doppelbesteuerungsabkommen (LR 0.67)
  • Abkommen zwischen Liechtenstein und Österreich über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (LR 0.672.910.23)
  • Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (LR 0.351.81)
  • Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (LR 0.351.82) samt Kundmachungen betreffend die Notifikation mit den einzelnen Staaten (LR 0.351.829)
  • Diverse Abkommen betreffend den Informationsaustausch in Steuersachen (LR 0.351.91)

3.   Kategorien der verarbeiteten Daten

Die Kategorien der zu erhebenden personenbezogenen Daten ergeben sich insbesondere aus den unter Ziff. 2 aufgeführten rechtlichen Bestimmungen sowie den dazu erstellten Wegleitungen, Steuererklärungsformularen sowie den entsprechenden Online-Formularen.

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

3.1   Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben

Beispielsweise:

  • Vor- und Nachname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • PEID
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer

3.2   Für die Festsetzung und Erhebung der Steuern bzw. den Informationsaustausch erforderliche Daten

Beispielsweise:

  • Familienstand, Kinder
  • Beruf
  • Vermögenswerte (z.B. Grundeigentum, Bankvermögen, Wertschriften, Firmenwerte, Begünstigungen, Lebensversicherung, Fahrzeuge)
  • Schulden
  • Einnahmen (z.B. Lohn, Organentschädigung, selbständiger Erwerb, Renten, Taggelder, Unterhaltsbeiträge, Zuwendungen aus Vermögensstrukturen)
  • Ausgaben (z.B. Gewinnungskosten, Unterhaltsbeiträge, Ausbildungskosten, Krankheitskosten, Spenden)
  • Bankverbindung
  • Angaben über geleistete oder erstattete Steuern

4.   Erhebung der Daten

Im Bereich Vermögens- und Erwerbssteuer, Steuer nach dem Aufwand, Grundstückgewinnsteuer, Ertragssteuer und Mehrwertsteuer sowie spontanen Informationsaustausch (Rulingaustausch) und Doppelbesteuerungsabkommen werden die personenbezogenen Daten insbesondere bei den Steuerpflichtigen bzw. deren Vertreter selbst erhoben, z.B. durch Steuererklärungen, Mitteilungen, Anträge.

Im Bereich des Informationsaustausches auf Anfrage und des automatischen Informationsaustausches werden die personenbezogenen Daten insbesondere bei den zuständigen Finanzintermediären erhoben.

Darüber hinaus werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an die Steuerverwaltung verpflichtet sind:

  • Arbeitgeber übermitteln in der Lohnsteuerliste z.B. Daten über den Lohn sowie die einbehaltenen Quellensteuern
  •  juristische Personen übermitteln im Meldeformular z.B. Daten über die an Organe ausbezahlten Honorare sowie die einbehaltenen Quellensteuern
  • Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge und Pensionsfonds übermitteln im Meldeportal z.B. Daten über die an die Vorsorgenehmer und Begünstigten erbrachten Leistungen sowie die einbehaltenen Quellensteuern;
  • Versicherungseinrichtungen und Banken übermitteln im Meldeformular z.B. Daten über die an die Begünstigten aus Auflösung von Freizügigkeitspolicen und Sperrkonten erbrachten Leistungen.

Die Steuerverwaltung kann zudem im Einzelfall Auskünfte bei Gerichten, Amtsstellen sowie die AHV-/IV/FAK-Anstalten einholen.

Zudem erhält die Steuerverwaltung steuerrelevante Informationen im Wege des zwischenstaatlichen Informationsaustausches.

5.   Weitergaben der Daten

5.1   An Stellen im Inland

Die Weitergabe von Daten, welche auf der Grundlage des Steuergesetzes erhoben wurden, werden gemäss Art. 84 und 85 SteG bzw. 61 MWSTG an Stellen im Inland nur weitergegeben, sofern hierfür eine rechtliche Grundlage vorliegt und die Daten für die ersuchende Stelle für amtliche Zwecke notwendig sind.

5.2   An Stellen im Ausland

Die Weitergabe von Daten im Bereich der Mehrwertsteuer an die Eidgenössische Steuerverwaltung erfolgt gemäss Art. 10 und 11 der Mehrwertsteuervereinbarung geregelt.

Die Weitergabe von Daten an ausländische Staaten erfolgt nach Massagabe der unter den rechtlichen Grundlagen erwähnten Gesetze und Abkommen betreffend den Informationsaustausch.

6.   Rechte der betroffenen Personen

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten stehen den Betroffenen aus dem Datenschutz verschiedene Rechte zu: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde.

Die Betroffenen können die Ausübung ihrer Rechte als formlosen Antrag bzw. Gesuch und ohne Begründung gegenüber dem Verantwortlichen geltend machen. Empfohlen wird jedoch, den Antrag bzw. das Gesuch schriftlich oder in einer sicheren elektronischen Form einzureichen.

Betreffend die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Bereich Vermögens- und Erwerbssteuer kann das Gesuch an die zuständige Gemeindesteuerkasse (Steuergemeinde) oder an die Steuerverwaltung gestellt werden. In den übrigen Bereichen gemäss Ziff. 1 sind die Gesuche an die Steuerverwaltung zu stellen.

6.1     Recht auf Auskunft

Mit dem Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO können die Betroffenen Auskunft darüber verlangen, welche Daten über sie bei der Steuerverwaltung bzw. Gemeindesteuerkasse (Bereich Steuern) gespeichert sind bzw. verarbeitet werden.

Zudem erhalten die Betroffenen ergänzende Informationen, z.B. über die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten, soweit diese nicht direkt bei ihnen erhoben wurden, oder über Empfänger, an die deren Daten übermittelt werden.

6.2     Weitere Rechte

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGV0)

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Beschwerderecht

7.   Datenschutzverantwortliche

Verantwortliche/r innerhalb der Steuerverwaltung:

Liechtensteinische Steuerverwaltung
Aeulestrasse 38
Postfach 684
9490 Vaduz

Telefon: 00423 236 68 15

E-Mail: info@stv.llv.li

Betriebliche Datenschutzbeauftragte für die Landesverwaltung

Fachstelle Datenschutz
Regierungskanzlei
Peter-Kaiser-Platz 1
Postfach 684
FL-9490 Vaduz

Telefon 00423 236 7308
E-Mail: Datenschutz@regierung.li
Website: www.fds.llv.li

8.   Weitere Informationen zum Datenschutz

Weitere Informationen zum Datenschutz sowie insbesondere zu den Rechten der betroffenen Personen sind in der Datenschutzerklärung der Liechtensteinischen Landesverwaltung.