Bitte beachten Sie folgende Informationen zum Formular:
- Einreichung
Der Antrag erfordert keine Unterschrift, jedoch eine zusätzliche Bestätigung.
Wenn Sie sich beim Formular-Aufruf mit der eID.li oder lilog anmelden, können Sie den Antrag ohne weitere Bestätigung direkt einreichen.
Wenn Sie von der Anmelde-Möglichkeit keinen Gebrauch machen, erhalten Sie nach Absenden des Antrages an die von Ihnen angegebene Adresse ein Mail mit einer Bestätigungsaufforderung. Wichtig: Ihr Antrag wird erst nach Eingang Ihrer Bestätigung bearbeitet.
Grundsätzliche Bemerkungen:
Gemäss geltender Gesetzgebung sind Anträge von der antragsstellenden Person unterschrieben einzureichen. Im Hinblick auf eine grösstmögliche Kundenorientierung sowie eine effiziente und einfache Geschäftsabwicklung verzichtet die Amtsstelle im vorliegenden Fall auf die Unterschrift und bietet stattdessen die Möglichkeit zur elektronischen Einreichung mittels Formular und ohne Unterschrift an. Die Unterschrift kann im Bedarfsfall nachträglich eingefordert werden. - Voraussetzungen
Jeder kann Daten aus der GDI Liechtenstein beziehen. Damit sie aber weiterverarbeitet werden können, wird bei der Datenbezügerin oder dem Datenbezüger der Einsatz einer entsprechenden Software vorausgesetzt, in der Regel ein CAD- oder GIS-System.
- Notwendige Unterlagen und Informationen
-
- Kosten
- Der Antrag ist gratis.
- Der Bezug von Geodaten ist gemäss GDI-Gebührenverordnung vom 12. Juli 2005 kostenpflichtig.
- Die Gebühren werden mit der Zustellung der Rechnung fällig und sind innert 30 Tagen zu bezahlen.
- Termin / Frist
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- Beachten
Vorläufig können nur Daten der Amtlichen Vermessung sowie Werkleitungen (Elektro-Trassee und Gasleitung) in gängigen CAD- oder GIS-Formaten bezogen werden - z. B. DXF, SHP oder ITF (Interlis).
- ZuständigkeitAmt für Tiefbau und Geoinformation
Giessenstrasse 3
Postfach 684
9490 VaduzSchalterstunden
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