Luftreinhaltung auf Baustellen
Dieselbetriebene Baumaschinen und Arbeitsgeräte, welche auf Baustellen oder baustellenähnlichen Betrieben zum Einsatz gelangen brauchen einen Partikelfilter.
Muss eine Baumaschine immer mit einem Partikelfilter aus- oder nachgerüstet werden, gibt es Unterschiede zur Schweiz?
Was ist zu tun, wenn eine Baumaschine angeschafft wird?
Sind die nötigen Dokumente vorhanden, welche belegen, dass die Baumaschine die Abgaswerte einhält?
Sind die auf der Baustelle eingesetzten Baumaschinen mit den vorgeschriebenen Partikelfiltern ausgerüstet? Wie müssen Konformitätserklärungen und Geräteschilder aussehen? Wer ist dafür zuständig?
Sind Massnahmen zur Eindämmung von Staub nötig? Wenn ja, werden sie getroffen (z.B. Einhausung, Bewässerung, Reifenwaschanlage)?
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Maximilian Goldmann Maximilian.Goldmann@llv.li +423 236 7591