30. Mai 2024 - Unterbrüche aufgrund von Wartungsarbeiten

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Am Donnerstag den 30. Mai 2024 (Fronleichnam) finden ab 06:00 bis ca. 14:00 Uhr Wartungsarbeiten an diversen Systemen der Landesverwaltung statt. Aus diesem Grund kann es zu Unterbrüchen von diversen (Online)Services wie z.B. eTax, Onlineschalter, etc. kommen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für das Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Ordentliches Verfahren (Abstimmung)

Voraussetzungen für die Einbürgerung im ordentlichen Verfahren (§ 6 LGBl. 2008 Nr. 306)

  • Verzicht auf die bisherige Staatsbürgerschaft
  • dauernder ordentlicher Wohnsitz in Liechtenstein während der letzten zehn Jahre vor Antragstellung
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Nachweis von Grundkenntnissen der Rechtsordnung und des staatlichen Aufbaus Liechtensteins (Staatskundeprüfung)

Voraussetzung für die Verleihung des Landesbürgerrechtes im ordentlichen Verfahren ist die Aufnahme ins Gemeindebürgerrecht. Diese erfolgt durch Abstimmung der Gemeindebürger.

Den Antrag für die Einbürgerung im ordentlichen Verfahren finden Sie im Online-Schalter.

 

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