30. Mai 2024 - Unterbrüche aufgrund von Wartungsarbeiten

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Am Donnerstag den 30. Mai 2024 (Fronleichnam) finden ab 06:00 bis ca. 14:00 Uhr Wartungsarbeiten an diversen Systemen der Landesverwaltung statt. Aus diesem Grund kann es zu Unterbrüchen von diversen (Online)Services wie z.B. eTax, Onlineschalter, etc. kommen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für das Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Infolge Staatenlosigkeit

Voraussetzungen für die Einbürgerung infolge Staatenlosigkeit
(§ 5b LGBl. 2008 Nr. 306)

  • Sie wurden im Inland geboren und sind seit Geburt staatenlos
  • Sie besitzen einen ordentlichen liechtensteinischen Wohnsitz von fünf Jahren vor Antragstellung
  • Sie haben das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Nachweis von Grundkenntnissen der Rechtsordnung und des staatlichen Aufbaus Liechtensteins (Staatskundeprüfung)

Den Antrag für die Einbürgerung infolge Staatenlosigkeit finden Sie im Online-Schalter.

Ansprechpersonen