30. Mai 2024 - Unterbrüche aufgrund von Wartungsarbeiten

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Am Donnerstag den 30. Mai 2024 (Fronleichnam) finden ab 06:00 bis ca. 14:00 Uhr Wartungsarbeiten an diversen Systemen der Landesverwaltung statt. Aus diesem Grund kann es zu Unterbrüchen von diversen (Online)Services wie z.B. eTax, Onlineschalter, etc. kommen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für das Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Daueraufenthalt und Niederlassung

Gesetzliche Grundlage:

  • bei EWR-Staatsangehörigen sowie deren Familienangehörigen finden Art. 24 und Art. 25 des Personen-freizügigkeitsgesetzes (PFZG, LGBl. 2009 Nr. 348) Anwendung

  • bei CH-Staatsangehörigen sowie deren Familienangehörigen findet Art. 27 des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG, LGBl. 2009 Nr. 348) Anwendung

  • bei Nicht EWR- und Nicht CH-Staatsangehörigen sowie deren Familienangehörigen findet Art. 27 des Ausländergesetzes (AuG, LGBl. 2008 Nr. 311) Anwendung

Geltungsbereich:

  • EWR-Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die nach einem Aufenthalt von fünf Jahren um die Daueraufenthaltsbewilligung ansuchen möchten.

  • CH-Staatsangehörige und Nicht CH-Staatsangehörige sowie deren Familienangehörige, die nach einem Aufenthalt von fünf Jahren um die Niederlassungsbewilligung ansuchen möchten.

Fristen:

Das Gesuch ist spätestens 14 Tage vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung vollständig und korrekt  beim Ausländer- und Passamt einzureichen.

Ansprechpersonen