30. Mai 2024 - Unterbrüche aufgrund von Wartungsarbeiten

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Am Donnerstag den 30. Mai 2024 (Fronleichnam) finden ab 06:00 bis ca. 14:00 Uhr Wartungsarbeiten an diversen Systemen der Landesverwaltung statt. Aus diesem Grund kann es zu Unterbrüchen von diversen (Online)Services wie z.B. eTax, Onlineschalter, etc. kommen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für das Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

HomeLandesverwaltungAusländer- und PassamtDaueraufenthalt und NiederlassungWiedererteilung Daueraufenthalts- und Niederlassungsbewilligung

Wiedererteilung Daueraufenthalts- und Niederlassungsbewilligung

Gesetzliche Grundlage:

  • bei EWR- und CH-Staatsangehörigen finden Art. 26  bzw. 28 des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG, LGBl. 2009 Nr. 348) Anwendung

  • bei Nicht EWR- und Nicht CH-Staatsangehörigen findet Art. 27 des Ausländergesetzes (AuG, LGBl. 2008 Nr. 311) Anwendung

Geltungsbereich:

Personen, die mindestens 10 Jahre im Besitz der C oder D Bewilligung waren und nicht länger als drei Jahre (bei D-Bewilligung) und fünf Jahre (bei C-Bewilligung) im Ausland waren.

Fristen:

Das Gesuch ist vier Wochen vor der geplanten Wohnsitznahme im FL vollständig und korrekt beim Ausländer- und Passamt einzureichen.

Ansprechpersonen