30. Mai 2024 - Unterbrüche aufgrund von Wartungsarbeiten

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Am Donnerstag den 30. Mai 2024 (Fronleichnam) finden ab 06:00 bis ca. 14:00 Uhr Wartungsarbeiten an diversen Systemen der Landesverwaltung statt. Aus diesem Grund kann es zu Unterbrüchen von diversen (Online)Services wie z.B. eTax, Onlineschalter, etc. kommen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für das Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

HomeLandesverwaltungAmt für Tiefbau und GeoinformationÖREB-KatasterTechnische Unterlagen und Weisungen ÖREB-Kataster

Technische Unterlagen und Weisungen zum ÖREB-Kataster

Weisungen der Regierung

Sowohl im ÖREBKG als auch der ÖREBKV sind technische Spezifikationen und detaillierte Festlegungen vorgesehen, die durch die Regierung zu erfolgen haben.

Gemäss Art. 4 der ÖREB-Katasterverordnung hat die Regierung die Informationstiefe des Katasters mit einem fachbereichsübergreifendes Rahmenmodell für die Katasterdaten festzulegen, welches insbesondere die minimale Struktur für die Datenmodelle enthält. Gemäss Art. 13 Abs. 4 des ÖREB-Katastergesetz regelt die Regierung ausserdem das Nähere über die Erstellung und Darstellung von Auszügen. Gemäss Art. 13 der  ÖREB-Katasterverordnung kann sie dazu Weisungen erlassen sowie Weisungen des Bundesamtes für Landestopografie (swisstopo) für anwendbar erklären.

Folgenden Weisungen der Schweiz wurden von der Regierung auch für Liechtenstein als anwendbar erklärt:

 

Rahmenmodell ÖREB-Kataster

ÖREB-Kataster DATA-Extract

ÖREB-Kataster ÖREB-Webservice (Aufruf eines Auszugs)

 

Empfehlungen der katasterverantwortlichen Stelle

Gemäss Art. 11 ÖREBKV kann die katasterverantwortliche Stelle Standards für die Datenbereitstellung vorgeben. Folgenden Vorgaben und Empfehlungen wurden bisher vorgegeben:

Richtlinie für die Erfassung von Dokumenten und Plänen