30. Mai 2024 - Unterbrüche aufgrund von Wartungsarbeiten

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Am Donnerstag den 30. Mai 2024 (Fronleichnam) finden ab 06:00 bis ca. 14:00 Uhr Wartungsarbeiten an diversen Systemen der Landesverwaltung statt. Aus diesem Grund kann es zu Unterbrüchen von diversen (Online)Services wie z.B. eTax, Onlineschalter, etc. kommen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für das Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

HomeLandesverwaltungAmt für Tiefbau und GeoinformationBewilligungenBewilligung Inanspruchnahme öffentlichen Grundes

Inanspruchnahme öffentlichen Grundes

Für die Inanspruchnahme öffentlichen Grundes (Landstrassen und Gemeindestrassen) beispielsweise durch Gerüste, Ablagerungen oder Baustelleninstallationen ist eine Bewilligung des Amtes für Tiefbau und Geoinformation erforderlich.

Das Amt für Tiefbau und Geoinformation erteilt den Bauunternehmen Weisungen für die Signalisation der Baustelle (Art. 79ff SSV).

Mit der Inanspruchnahme öffentlichen Grundes darf erst nach Vorliegen der Bewilligung sowie der Verkehrsanordnung des Amtes für Tiefbau und Geoinformation begonnen werden.