30. Mai 2024 - Unterbrüche aufgrund von Wartungsarbeiten

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, Am Donnerstag den 30. Mai 2024 (Fronleichnam) finden ab 06:00 bis ca. 14:00 Uhr Wartungsarbeiten an diversen Systemen der Landesverwaltung statt. Aus diesem Grund kann es zu Unterbrüchen von diversen (Online)Services wie z.B. eTax, Onlineschalter, etc. kommen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten und bedanken uns für das Verständnis. Freundliche Grüsse Amt für Informatik

Nachträgliche Umbauten

Während der Laufzeit des Darlehens dürfen an geförderten Objekten nur bewilligte Veränderungen vorgenommen werden. Die höchstzulässige Fläche darf durch den An-/Umbau nicht überschritten werden. Nachträgliche bauliche Veränderungen sind von einer Förderung ausgenommen.

  • Der Antrag für das Bauvorhaben muss beim Amt für Hochbau und Raumplanung, Stabsstelle Wohnbauförderung, vor dem Baubeginn eingereicht werden. Mit den Bauarbeiten darf erst nach Erteilung der Bewilligung begonnen werden.
  • Zudem muss das Amt für Hochbau und Raumplanung, Stabsstelle Wohnbauförderung, von der Erstellung von Holz- und Geräteschuppen sowie Autounterstellplätze im vereinfachten Verfahren in Kenntnis gesetzt werden.

Bitte beachten Sie die gesetzlichen Sanktionsbestimmungen (sofortige Rückzahlung) für unbewilligte bauliche Veränderungen.